Erinnerung Leerwohnungszählung Stichtag 1. Juni 2023

Mitteilung vom
26. Mai 2023

Mit Stichtag 1. Juni 2023 sind die leerstehenden Wohnungen dem Bundesamt für Statistik (BFS) zu melden. Die obligatorische Zählung umfasst Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am 1. Juni 2023 frei, bewohnbar und dauernd oder für mindestens drei Monate zur Miete angeboten werden oder zu verkaufen sind.

Liegenschaftsbesitzer, Wohnungsvermieter sowie Verwaltungen werden aufgefordert, entsprechende Meldungen bis spätestens 2. Juni 2023 an die Gemeindekanzlei, 056 648 42 22 oder gemeindekanzlei@oberwil-lieli.ch zu vollziehen. Vielen Dank im Voraus!

Adresse

Dorfstrasse 52
8966 Oberwil-Lieli