Bauherrschaft
EAS Free Concept AG
Bauobjekt
1. Projektänderung Rückbau und Ersatzneubau zwei Mehrfamilien-häuser
Publikation vom
Zusatzbewilligung
keine
Parzelle-Nr.
856
Auflagefrist
21. September bis 20. Oktober 2026
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeinde-haus Oberwil-Lieli öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemein-derat, Dorfstrasse 52, 8966 Oberwil-Lieli, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht er-streckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Per-son verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Bau-bewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeinde-haus Oberwil-Lieli öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemein-derat, Dorfstrasse 52, 8966 Oberwil-Lieli, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht er-streckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Per-son verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Bau-bewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Lage
Birrächerstrasse 36, Lieli