Abstimmungen und Wahlen

Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger und Bürgerinnen nach zurückgelegtem 18. Altersjahr.

Termine 2023

  • 12.03.2023 (am 12. März 2023 finden in der Gemeinde Oberwil-Lieli keine Abstimmungen statt.)
  • 18.06.2023
  • 22.10.2023
  • 19.11.2023

Urnenöffnungszeiten Gemeinde Oberwil-Lieli

Die Urne Lieli wurde abgeschafft (vorher freitags im Kindergarten).

Sonntag
9.00 - 9.30 Uhr (Gemeindehaus Oberwil-Lieli)

zusätzlich vor Gemeindeversammlungen

Freitag (vor Gemeindeversammlungen)
gemäss Publikation

Stellvertretung

Ehegatten und eingetragene Partnerinnen und Partner dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat ihren Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.

Briefliche Stimmabgabe

Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und kleben Sie dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
  • Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder in den Gemeindebriefkasten werfen. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post spätestens 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.

Folgende Gründe führen zur Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe:

  • Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimmkuvert nicht als Antwortkuvert.
  • Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben und dem Stimmkuvert beizulegen.
  • Sie legen die Wahl- und Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettelkuvert.
  • Sie vergessen, das amtliche Stimmzettelkuvert zu verschliessen.
  • Ihr Stimmkuvert trifft zu spät ein.

Adresse

Dorfstrasse 52
8966 Oberwil-Lieli