BG 2026-31, Bauchgesuchspublikation Lettenstrasse 21

Bauherrschaft
STM Immobilien, Höhenweg 9, 6313 Menzingen
Bauobjekt
Neubau DEFH
Publikation vom
Zusatzbewilligung
Keine
Parzelle-Nr.
689
Auflagefrist
31. August bis 29. September 2026

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Oberwil-Lieli öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Dorfstrasse 52, 8966 Oberwil-Lieli, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.


8966 Oberwil-Lieli, 31. August 2026
Lage
Lettenstrasse 21, Lieli

Adresse

Dorfstrasse 52
8966 Oberwil-Lieli