Einbürgerung

Ordentliche Einbürgerung

Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die Einbürgerung von Ausländern:

  • Niederlassungsbewilligung C
  • 10 Jahre in der Schweiz wohnhaft (Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt, wobei der tatsächliche Aufenthalt mindestens sechs Jahre zu betragen hat)
  • 5 Jahre im Kanton Aargau wohnhaft
  • 3 Jahre ununterbrochen in aktueller Wohngemeinde (zum Zeitpunkt der Gesuchstellung) gemeldet

Weitergehende Informationen finden Sie im Online-Schalter.

Erleichterte Einbürgerung

Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die Einbürgerung von Ausländern:

Verheiratet mit einem Schweizer oder einer Schweizerin und folgende Fristen:

  • 5 Jahre total in der Schweiz wohnhaft
  • Seit 3 Jahren verheiratet
  • Seit 1 Jahr am aktuellen Wohnort gemeldet
  • in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist und die schweizerische Rechtsordnung beachtet
Abteilung

Adresse

Dorfstrasse 52
8966 Oberwil-Lieli