Steuern - Termin

Provisorische Steuerrechnung

Sie erhalten im Februar die provisorische Steuerrechnung für das aktuelle Jahr (Kantons- und Gemeindesteuern). Diese müssen bis spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres bezahlt werden. Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab Datum Zahlungseingang bis 31. Oktober.

Sie erhalten im Februar die provisorische Steuerrechnung des Vorjahres für die direkte Bundessteuer. Diese ist bis 31. März des aktuellen Jahres zu begleichen. Provisorische Beträge unter Fr. 300.-- werden nicht in Rechnung gestellt. Diese werden erst mit der definitiven Steuerveranlagung erhoben.

Definitive Steuerveranlagung

Die Steuern sind aufgrund der definitiven Steuerveranlagung der Staats- und Gemeindesteuern auf Ende des übernächsten Monats fällig. Bei den direkten Bundessteuern sind diese innert 30 Tagen zu begleichen.

Abteilung

Adresse

Dorfstrasse 52
8966 Oberwil-Lieli