Mitteilung vom
08. Mai 2026

Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Mit der Erhebung der Daten sind die Gemeinden beauftragt. Stichtag ist der 1. Juni 2026. Als Leerwohnungen bzw. leerstehende Wohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen und Häuser, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen:

  • Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag 1. Juni unbesetzt, aber bewohnbar sind und
  • die am Stichtag 1. Juni zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden

Gundlagen: Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 (SR 431.1) und Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993 (SR 431.012.1).

Die Grundeigentümer, Liegenschaftsverwalter und Wohnungsvermieter werden gebeten, der Gemeindekanzlei Oberwil-Lieli, Tel. 056 648 42 22, gemeindekanzlei@oberwil-lieli.ch, bis spätestens 1. Juni 2026 die leerstehenden Wohnungen zu melden. Die Mitarbeit an der Zählung ist für Gemeinden sowie Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch. Im Voraus vielen Dank für das Mitwirken

Adresse

Dorfstrasse 52
8966 Oberwil-Lieli