Rückschneiden Pflanzen

Mitteilung vom
23. August 2024

Der Gemeinderat bittet alle Eigentümer von Grundstücken an einer öffentlichen Strasse, einem Gehweg oder einem Platz ihre in das Strassenraumprofil und die Sichtzonen 
ragenden Bäume, Sträucher oder Hecken bis zum 15.09.2024 vorschriftsgemäss zurückzuschneiden. 

 

Sind die Pflanzen bis dann nicht zurückgeschnitten, so muss die Gemeinde für die Durchsetzung ihrer Anordnung besorgt sein. Nach der angesetzten Frist ist der Werkhof somit berechtigt, wo nötig, ins Strassen- und Gehweggebiet hineinwachsende Gewächse auf Kosten des Grundeigentümers zurückzuschneiden. Die entstandenen Kosten werden in Rechnung gestellt. Für allfällige Schäden kann die Gemeinde nicht haftbar gemacht werden. Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindekanzlei (056 648 42 22 oder gemeindekanzlei@oberwil-lieli.ch) gerne zur Verfügung.

 

Besten Dank für Ihre Mitarbeit.

Adresse

Dorfstrasse 52
8966 Oberwil-Lieli