Dienstleistungen

E-Rechnung

Die Abteilung Finanzen Oberwil-Lieli bietet für Debitoren-Rechnungen (keine Steuerrechnungen!) ab sofort die E-Rechnung an.

Mit Bezahlung der Rechnungen via E- Banking sparen Sie nicht nur Zeit, denn diese Zahlungsvariante ist auch praktisch, sicher und umweltschonend.

Ihre Vorteile

  • Bequem: Keine Referenznummern mehr abtippen
  • Schnell: Per Mausklick prüfen und bezahlen
  • Papierlos: PDF statt Papier
  • Kontrollierbar: Bei Bedarf per Mausklick ablehnen
  • Sicher: Geschützte Übermittlung

Möchten Sie zukünftig Ihre Rechnung elektronisch erhalten?

  1. Melden Sie sich bei Ihrer Bank oder bei Postfinance für das E-Banking an
  2. Loggen Sie sich ins E-Banking ein und wählen Sie den Menüpunkt „E-Rechnung“
  3. Wählen Sie „Einwohnergemeinde Oberwil-Lieli“ in der Liste der Rechnungssteller aus, um sich anzumelden

Weitere Informationen zur E-Rechnung finden Sie unter www.e-rechnung.ch. Bei Fragen steht Ihnen gerne die Abteilung Finanzen unter der Telefonnummer 056 648 42 33 zur Verfügung.

Downloads:
Hundesteuer

Seit 1.5.2012 ist das neue Hundegesetz (HuG) in Kraft. Nach wie vor sind die Gemeinden für die Hundekontrolle und die Erhebung der Hundetaxe zuständig. Diese ist für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund im Alter von über drei Monaten zu entrichten.

Der Regierungsrat hat im Rahmen der Leistungsanalyse die Hundetaxe ab 1. Mai 2016 auf neu Fr. 120 pro Hund festgelegt.

Personen, die einen Hund halten oder für länger als drei Monate übernehmen, gelten als Hundehaltende und müssen gestützt auf § 5 der kantonalen Hundeverordnung (HuV) dies innert 10 Tagen der Wohnsitzgemeinde melden. Neuanmeldungen werden während den üblichen Schalteröffnungszeiten oder schriftlich unter Beilage des Heimtierausweises von der Abteilung Finanzen (Email: finanzverwaltung@oberwil-lieli.ch / Telefon: 056 648 42 33) entgegen genommen. Die Hundetaxen werden jeweils anfangs Mai in Rechnung gestellt.

Seit Januar 2007 gilt für alle Hunde in der Schweiz die Mikrochip-Pflicht gemäss Art. 16 Tierseuchenverordnung (TSV). Damit verbunden ist die obligatorische Registrierung der Hundedaten (durch den Tierarzt) auf der zentralen Datenbank AMICUS (www.amicus.ch). Sofern Sie das erste Mal einen Hund besitzen, sind Sie durch die Gemeinde (Abteilung Finanzen) als Hundehalter/-in im AMICUS zu erfassen.

Alle Mutationen (Namens-, Halter-, Adressänderung, Tod des Hundes) sind der Gemeinde innert 10 Tagen zu melden. Todesfälle müssen durch den Hundehalter selber im AMICUS eingetragen werden.

Mit dem neuen Gesetz, welches per 1.5.2012 in Kraft getreten ist, werden die Hundehalterinnen und Hundehalter vermehrt in die Pflicht genommen. So sind Hunderassen, welche als „Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial“ eingestuft werden, bewilligungspflichtig. Obligatorisch ist auch die Aufnahme von Kot in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten, sowie entlang von Strassen und Wegen. Eine Missachtung dieser Pflicht kann mit einer Ordnungsbusse von CHF 100 belegt werden.

Ratenzahlungen Steuern

Wenn die Steuerschuldnerin oder der Steuerschuldner in vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten geraten ist, kann die Abteilung Finanzen fällige Steuerbeträge stunden. Mit der Stundung kann die Leistung von Ratenzahlungen verbunden werden.

Wer eine Stundung mit Ratenzahlung beantragen will, hat das Stundungsgesuch vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen und der Abteilung Finanzen zur Prüfung und allfälliger Genehmigung einzureichen.

 

Freiwillige Ratenzahlung innert Zahlungsfrist

Wer die finanzielle Belastung durch die Steuern auf mehrere Monate verteilen will, hat folgende Möglichkeiten:

  • Ratenzahlung mit ESR:
    Leere Einzahlungsscheine können direkt bei der Abteilung Finanzen bestellt werden.
  • Befristeter Dauerauftrag:
    Mit einem vorgedruckten Einzahlungsschein kann der Bank oder Post ein Dauerauftrag zur Bezahlung der Steuer eines bestimmten Jahres erteilt werden.

 

Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung Finanzen. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

Steuerbezug (Inkasso)

Für den Bezug der Kantons- und Gemeindesteuern ist die Finanzverwaltung zuständig. Die direkten Bundessteueren werden vom Steueramt des Kanton Aargau, Direkte Bundessteuer, 5004 Aarau (Tel. 062 835 26 82) in Rechnung gestellt. Zahlungsvorschläge sind direkt an die entsprechende Verwaltungsabteilung zu richten. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist das Steueramt zuständig.

Steuern - Termin

Provisorische Steuerrechnung

Sie erhalten im Februar die provisorische Steuerrechnung für das aktuelle Jahr (Kantons- und Gemeindesteuern). Diese müssen bis spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres bezahlt werden. Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab Datum Zahlungseingang bis 31. Oktober.

Sie erhalten im Februar die provisorische Steuerrechnung des Vorjahres für die direkte Bundessteuer. Diese ist bis 31. März des aktuellen Jahres zu begleichen. Provisorische Beträge unter Fr. 300.-- werden nicht in Rechnung gestellt. Diese werden erst mit der definitiven Steuerveranlagung erhoben.

Definitive Steuerveranlagung

Die Steuern sind aufgrund der definitiven Steuerveranlagung der Staats- und Gemeindesteuern auf Ende des übernächsten Monats fällig. Bei den direkten Bundessteuern sind diese innert 30 Tagen zu begleichen.

Adresse

Dorfstrasse 52
8966 Oberwil-Lieli