Inhalte: Elterninformationsschreiben und offene Stellen
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aktuelle Mitteilungen
Februar 2021
Wir freuen uns, den Eltern unserer Schülerinnen und Schüler das neue Informations- und Kommunikationsmittel Klapp ab sofort zur Verfügung zu stellen - eine einfache, digitale Lösung zur Kommunikation zwischen Eltern und Schule.
Januar 2021
WEISUNG
Coronavirus – Unterricht an den Volksschulen
Diese Weisung tritt auf den 18. Januar 2021 in Kraft und ersetzt die Weisung vom 29. Oktober 2020.
Dezember 2020
Oktober 2020
Elternbrief Ablauf, wenn die Klassenlehrperson krank wird.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen, die für unsere Schule vorübergehend ergänzt worden sind:
Wichtige aktuelle Regelungen an unserer Schule:
- Für Geschwister von kranken Kindern gilt grundsätzlich die Schulpflicht. Zeigen sich jedoch auch nur leichte Krankheitssymptome, ist von einem Schulbesuch abzusehen.
- Kinder mit Krankheitssymptomen (auch bei leichten Symptomen) bleiben zu Hause.
- Kinder, deren Eltern oder Geschwister auf Covid-19 getestet werden, dürfen laut BaG in die Schule. Sinnvoll ist es zu Hause zu bleiben.
Von Seite der Schule wird weiterhin alles unternommen, dass die Verbreitung des Virus eingeschränkt wird. Für die Kinder gilt Schulpflicht. Kinder mit Krankheitssymptomen (auch wenn sie nur mild auftreten), müssen zu Hause bleiben. Wenden Sie sich bitte an den Arzt und beachten Sie die Ihnen bereits kommunizierten Weisungen betr. Schulbesuch (als Orientierungshilfe dient auch beiliegende Übersicht „Vorgehen bei Corona Kontakt der Familien“).
Weitere Informationen zum Thema COVID-19 und Schule finden Sie unter www.ag.ch.
Coronavirus – Unterricht an den Volksschulen
Diese Weisung tritt auf den 12. Oktober 2020 in Kraft.
1. Bundes- und Kantonsvorgaben
Es gelten die aktuelle bundesrätliche Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie sowie die Anordnungen der kantonalen Gesundheitsbehörden. Diese werden aufgrund des Verlaufs der Epidemie jeweils angepasst.
Falls sich dadurch bedeutsame Konsequenzen für die öffentlichen und privaten Volksschulen ergeben, orientiert das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) die Schulen zeitgerecht über das Schulportal (www.schulen-aargau.ch) oder die Schulleitungen und Schulpflegen direkt per E-Mail.
Die vorliegende Weisung des BKS gilt ab dem 12. Oktober 2020 für alle Volksschulen und umfasst sämtliche Angebote (Unterricht, Förderangebote, Instrumentalunterricht etc.).